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Das Kinderdorf Weißenstein
bietet vielfältige Hilfe

In unserer Angebotspalette sind sowohl stationäre als auch ambulante Maßnahmen enthalten.

Die verschiedenen Hilfemaßnahmen können auch miteinander kombiniert werden.


Hierbei handelt es sich immer um Hilfen, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) festgeschrieben sind und durch das Jugendamt initiiert und finanziert werden.

Zuständig ist das Jugendamt ihres Wohnortes.
In Hagen richtet sich die Zuständigkeit der einzelnen MitarbeiterInnen nach Wohnbezirk und Straße.

Den zuständigen Sachbearbeiter erfahren Sie
im
Call-Center der Stadt Hagen
Telefon: (02331) 207 50 00
oder an der
Informationstheke im Rathaus II
Telefon: (02331) 207 34 43 oder 207 28 64.

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